Seit dem 1. Oktober 2026 müssen AG, GmbH und Genossenschaft ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister melden. Das gilt auch für jedes KMU, das seine Buchhaltung mit swiss21 führt.
swiss21 nimmt Ihnen diese Meldung nicht ab. Sie melden gebührenfrei über EasyGov.swiss. Ihre Treuhänderin darf das mit Ihrer Vollmacht für Sie erledigen.
Was ist das Transparenzregister?
Stellen Sie sich vor: Sie führen eine Gärtnerei als GmbH und buchen alle Belege in 21.AbaNinja. Im Oktober lesen Sie vom neuen Transparenzregister. Müssen Sie jetzt etwas tun? Und hilft Ihnen swiss21 dabei?
Das Transparenzregister ist ein elektronisches Verzeichnis des Bundes. Es zeigt, welche Menschen hinter einer Gesellschaft stehen. Das Bundesamt für Justiz führt es seit dem 1. Oktober 2026. Grundlage ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen, kurz TJPG. Das Register ist nicht öffentlich. Einsehen dürfen es Behörden sowie Banken und andere Stellen, die nach dem Geldwäschereigesetz Kunden prüfen müssen (Art. 27 TJPG).
Gemeldet werden die wirtschaftlich berechtigten Personen. Das sind die natürlichen Personen, welche die Gesellschaft letztlich kontrollieren. Die bisherigen Verzeichnisse nach Art. 697j und 790a OR fallen dafür weg. Das Transparenzregister ersetzt sie.
Wer muss ins Transparenzregister melden?
Das Transparenzregister betrifft juristische Personen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind im Gesetz nicht aufgeführt (Art. 2 TJPG).
| Rechtsform | Meldepflicht |
|---|---|
| Aktiengesellschaft (AG) | Ja. Ausgenommen sind börsenkotierte Gesellschaften. |
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Ja. |
| Genossenschaft | Ja. |
| Einzelunternehmen | Nein. Die Rechtsform steht nicht im Gesetz. |
| Kollektiv- und Kommanditgesellschaft | Nein. Die Rechtsformen stehen nicht im Gesetz. |
| Verein und Stiftung | Nein. Sie stehen nicht in Art. 2 TJPG. |
Ausgenommen sind ausserdem Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und Gesellschaften, die zu mindestens 75 Prozent der öffentlichen Hand gehören (Art. 3 TJPG).
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt?
Wirtschaftlich berechtigt ist jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen hält. Dazu zählt auch, wer die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert, etwa über einen Aktionärbindungsvertrag. Erfüllt niemand diese Kriterien, gilt das oberste Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigt (Art. 4 TJPG). Das ist der Vorsitz der Geschäftsführung oder, ohne eigene Geschäftsführung, das Präsidium des Verwaltungsrats (Art. 20 Abs. 3 TJPV).
Drei Beispiele aus verschiedenen Branchen zeigen, wie die Prüfung ausfällt.
GmbH, 2 Gesellschafter mit je 50 Prozent (beide im Handelsregister)
Beide sind wirtschaftlich berechtigt. Weil beide als Gesellschafter im Handelsregister stehen, gilt die Frist von 2 Jahren. Das vereinfachte Verfahren ist möglich.
AG, alle Aktien bei der Holding der Gründerin (Gründerin einzige Verwaltungsrätin)
Die Gründerin kontrolliert die AG indirekt über ihre Holding. Sie steht als Organ im Handelsregister, darum gilt die Frist von 2 Jahren. Das vereinfachte Verfahren ist nicht möglich, weil die Aktionärin keine natürliche Person ist.
AG ohne ordentliche Revision, 4 Aktionäre mit je 25 Prozent (nicht im Handelsregister)
Alle 4 sind wirtschaftlich berechtigt, denn die Schwelle von 25 Prozent ist erreicht. Weil sie als Aktionäre nicht im Handelsregister stehen, gilt die Frist von 5 Monaten.
Bei indirekter Beteiligung über eine Zwischengesellschaft zählt nach der Verordnung, wer an dieser mehr als 50 Prozent hält, wenn sie ihrerseits mindestens 25 Prozent besitzt (Art. 2 TJPV).
Fristen für das Transparenzregister
Für Gesellschaften, die es schon gibt, gelten Übergangsfristen ab dem 1. Oktober 2026 (Art. 51 TJPG). Ändert sich vorher Ihr Eintrag im Handelsregister, etwa durch eine neue Adresse oder eine neue Geschäftsführerin, ist die Meldung innert 1 Monat nach dieser Änderung fällig.
| Gesellschaft | Frist | Spätestens am |
|---|---|---|
| Alle wirtschaftlich berechtigten Personen stehen als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister. | 2 Jahre | 30.9.2028 |
| AG mit ordentlicher Revision. | 3 Monate | 31.12.2026 |
| Andere Gesellschaften mit ordentlicher Revision. | 4 Monate | 31.1.2027 |
| AG ohne ordentliche Revision. | 5 Monate | 28.2.2027 |
| Übrige Gesellschaften und juristische Personen, etwa die GmbH ohne ordentliche Revision. | 6 Monate | 31.3.2027 |
Warum «spätestens am»?
Das Gesetz nennt Fristen in Monaten ab Inkrafttreten. Fachbeiträge rechnen das Ende teils einen Tag später, zum Beispiel am 1. Januar 2027 statt am 31. Dezember 2026. Wenn Sie vor dem Datum in der Tabelle melden, sind Sie auf der sicheren Seite.
Neu gegründete Gesellschaften melden innert 1 Monat nach dem Eintrag ins Handelsregister. Jede spätere Änderung bei den wirtschaftlich berechtigten Personen melden Sie ebenfalls innert 1 Monat (Art. 9 und 10 TJPG).
Hilft swiss21 beim Transparenzregister?
Nein. Weder 21.AbaNinja noch 21.AbaSalary haben eine Funktion für das Transparenzregister. Die DeepCloud-Verbindung von AbaNinja umfasst die DeepBox Inbox für Belege, DeepSign für Offerten sowie die Ablage von E-Bilanz und OP-Liste. Eine Meldung an den Bund gehört nicht dazu.
Nützlich ist swiss21 trotzdem. In einer mit AbaNinja verbundenen DeepBox können Sie die Belege zur Meldung ablegen. Das Gesetz verlangt, dass Sie diese Unterlagen 10 Jahre aufbewahren und in der Schweiz jederzeit darauf zugreifen können (Art. 8 TJPG).
Und was ist DeepKYC?
DeepCloud entwickelt mit DeepKYC ein Programm für die digitale Kundenprüfung. Es richtet sich an Treuhandfirmen, Kanzleien und Beratungsunternehmen, die selbst Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschereigesetz haben. Laut Anbieter befindet es sich noch in Entwicklung und verbindet sich mit Abacus, nicht mit swiss21. Für die Meldung Ihrer eigenen Firma an das Transparenzregister brauchen Sie DeepKYC nicht.
Meldung an das Transparenzregister in 5 Schritten
Die Meldung erfolgt elektronisch über EasyGov.swiss, das Unternehmensportal des Bundes. Eintragung, Änderung und Bestätigung sind gebührenfrei (Art. 41 TJPG).
Quelle: Bundesamt für Justiz, transpareg.admin.ch, «Fragen und Antworten»; TJPG und TJPV.
Verantwortlich für die Meldung ist das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es darf die Aufgabe einer Treuhänderin übertragen, bleibt aber für die richtige Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG). Halten Sie den Auftrag darum schriftlich fest.
Stolpersteine aus der Praxis
Darauf sollten Sie achten
- Eine Mutation verkürzt die Frist. Ändert sich der Handelsregistereintrag, gilt sofort die Frist von 1 Monat, auch wenn sonst 2 Jahre gelten würden.
- Die Verantwortung bleibt bei der Firma. Auch wenn Ihre Treuhänderin meldet, haftet das oberste Mitglied des leitenden Organs.
- Bussen sind hoch. Wer die Meldepflicht vorsätzlich verletzt, riskiert eine Busse bis CHF 500 000 (Art. 43 TJPG).
- Das alte Verzeichnis bleibt. AG und GmbH bewahren ihr bisheriges Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen 10 Jahre ab dem 1. Oktober 2026 auf (Art. 50 TJPG).
- Auch die eigene Holding zählt. Wer über eine Gesellschaft beteiligt ist, wird trotzdem als natürliche Person gemeldet.
Begriffe kurz erklärt
- Transparenzregister
- Das elektronische, nicht öffentliche Verzeichnis des Bundes mit den wirtschaftlich berechtigten Personen von Gesellschaften.
- Wirtschaftlich berechtigte Person
- Die natürliche Person, die eine Gesellschaft letztlich kontrolliert, meist mit mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen.
- Oberstes Mitglied des leitenden Organs
- Der Vorsitz der Geschäftsführung. Gibt es keine eigene Geschäftsführung, ist es das Präsidium des Verwaltungsrats.
- AGOV
- Das Login der Behörden in der Schweiz. Damit melden Sie sich bei EasyGov an.
- EasyGov.swiss
- Das Online-Portal des Bundes für Unternehmen. Über dieses Portal erfolgt die Meldung an das Transparenzregister.
Fazit
Meldung prüfen, Frist notieren, Belege ablegen
Jede AG, GmbH und Genossenschaft muss ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister melden. swiss21 übernimmt diese Meldung nicht. Sie erfolgt gebührenfrei über EasyGov, auf Wunsch durch Ihre Treuhänderin mit Vollmacht. Stehen alle Berechtigten im Handelsregister, haben Sie bis Ende September 2028 Zeit. Ändert sich vorher Ihr Eintrag, melden Sie innert 1 Monat.
Lesen Sie auch: Häufige Buchhaltungsfehler mit swiss21.org.
Checkliste: die Schritte im Überblick
- Prüfen Sie, ob Ihre Firma eine AG, GmbH oder Genossenschaft ist.
- Bestimmen Sie alle natürlichen Personen mit mindestens 25 Prozent Kapital oder Stimmen, auch über eine Holding.
- Finden Sie niemanden, bestimmen Sie das oberste Mitglied des leitenden Organs.
- Notieren Sie Ihre Frist aus der Tabelle und beachten Sie die Frist von 1 Monat bei einer Änderung im Handelsregister.
- Eröffnen Sie ein persönliches AGOV-Konto oder geben Sie Ihrer Treuhänderin eine Vollmacht über EasyGov.
- Melden Sie über EasyGov und nutzen Sie das vereinfachte Verfahren, wenn Ihre Firma es erfüllt.
- Legen Sie die Bestätigung und die Belege 10 Jahre ab, zum Beispiel in Ihrer DeepBox.
- Melden Sie jede spätere Änderung innert 1 Monat.
- Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG), SR 955.3, Art. 2 bis 4, 7 bis 12, 27, 41, 43, 50 und 51.
- Verordnung über die Transparenz juristischer Personen (TJPV), Art. 2, 20 und 35 bis 37.
- Bundesamt für Justiz: Transparenzregister, Fragen und Antworten, abgerufen am 9. Oktober 2026.
- AbaNinja Hilfe: DeepCloud Verbindung, abgerufen am 9. Oktober 2026.
- DeepKYC, DeepCloud AG, abgerufen am 9. Oktober 2026.
Muss meine GmbH ins Transparenzregister?
Ja. Jede GmbH, AG und Genossenschaft muss ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden (Art. 2 TJPG). Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind nicht aufgeführt.
Wer ist eine wirtschaftlich berechtigte Person?
Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Erfüllt das niemand, gilt das oberste Mitglied des leitenden Organs (Art. 4 TJPG).
Bis wann muss ich melden?
Stehen alle wirtschaftlich berechtigten Personen als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister, spätestens bis 30. September 2028. Sonst je nach Gesellschaft zwischen 31. Dezember 2026 und 31. März 2027. Ändert sich vorher der Handelsregistereintrag, gilt 1 Monat (Art. 51 TJPG).
Kann ich das Transparenzregister in swiss21 erledigen?
Nein. 21.AbaNinja und 21.AbaSalary haben keine Funktion dafür. Die Meldung erfolgt über EasyGov.swiss mit einem persönlichen AGOV-Konto. Belege können Sie in einer mit AbaNinja verbundenen DeepBox ablegen.
Kostet die Meldung etwas?
Nein. Eintragung, Änderung, Löschung und Bestätigung sind gebührenfrei (Art. 41 TJPG). Gebührenpflichtig sind Auszüge, Mahnungen und Verfügungen.
Wer hilft mir bei der Meldung?
Ihre Treuhänderin kann mit Vollmacht über EasyGov melden. Die FS Beratung & Treuhand GmbH führt die Buchhaltung mit swiss21 und klärt mit Ihnen die Pflichten Ihrer Gesellschaft. Das Live-Webinar Finanzbuchhaltung für Profis von online-kurs.ch zeigt den Jahresabschluss von AG und GmbH nach OR.
Sie möchten wissen, ob und bis wann Ihre Firma melden muss?
Die FS Beratung & Treuhand GmbH führt die laufende Buchhaltung mit swiss21 und klärt mit Ihnen die Pflichten Ihrer Gesellschaft.
In einem Einzelcoaching via Zoom gehen wir Ihre Beteiligungsverhältnisse gemeinsam durch. Schreiben Sie an info@fs-beratung-treuhand.ch oder rufen Sie an: 041 420 09 94.

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