AbaNinja
Wir haben Ihnen ein paar Filme zum Gebrauch von AbaNinja zusammengestellt.
So erhalten Sie einen ersten Eindruck.
Lernen Sie Elemente von AbaNinja kennen.
Beginnen Sie mit der Registrierung.
Wählen Sie dabei eine gute E-Mail Adresse aus. Diese wird zukünftig Ihre Buchhaltung bestimmen.
Es sollte unbedingt eine Firmeneigene E-Mail Adresse sein.
Wählen Sie dabei eine gute E-Mail Adresse aus. Diese wird zukünftig Ihre Buchhaltung bestimmen.
Es sollte unbedingt eine Firmeneigene E-Mail Adresse sein.
Sie können mit der kostenlosen Variante starten. Ich empfehle Ihnen jedoch eine kostenpflichtige Version. Nur dort haben Sie Zugriff auf das Buchungsjournal, die Bilanz und Erfolgsrechnung.
Bei AbaNinja ist das Einrichten des Programms sehr wichtig. Sie können nicht einfach loslegen, da viele Funktionen sonst gar nicht oder falsch zur Verfügung stehen.
Unter folgender Adresse finden Sie eine Anleitung von www.swiss21.org: https://helpdesk.swiss21.org/hc/de/articles/360018125200-Wie-starte-ich-mit-AbaNinja-optimal-und-t%C3%A4tige-die-ersten-Schritte-
Oder Sie wählen zum Beispiel Sandra Frauchiger als 'Digital Coach' aus. Dann kann ich Ihnen direkt weiterhelfen. Stundenansatz CHF 150. Die Beratungen finden via zoom statt.
Unter folgender Adresse finden Sie eine Anleitung von www.swiss21.org: https://helpdesk.swiss21.org/hc/de/articles/360018125200-Wie-starte-ich-mit-AbaNinja-optimal-und-t%C3%A4tige-die-ersten-Schritte-
Oder Sie wählen zum Beispiel Sandra Frauchiger als 'Digital Coach' aus. Dann kann ich Ihnen direkt weiterhelfen. Stundenansatz CHF 150. Die Beratungen finden via zoom statt.
Neuerungen im 2025 bei der MWST
- Für Unternehmen mit einem Umsatz bis 5'005'000 Franken ist neu eine jährliche MWST-Abrechnung möglich, was den administrativen Aufwand reduziert.
- Die Plattformbesteuerung wurde eingeführt: Elektronische Marktplätze gelten jetzt als Leistungserbringerinnen und müssen für über sie vermittelte Warenlieferungen die MWST selbst deklarieren und abführen.
- Die Saldosteuersatzmethode wurde angepasst: Es können neu mehr als zwei Saldosteuersätze beantragt werden, die bisherige Mischbranchenregelung entfällt, und beim Wechsel der Abrechnungsmethode sind Vorsteuerkorrekturen vorzunehmen.
- Zudem sind gewisse Leistungen neu von der MWST ausgenommen, zum Beispiel koordinierte Heilbehandlungen, bestimmte kulturelle Teilnahmegebühren und der Personalverleih für Betreuungsleistungen durch alle gemeinnützigen Organisationen.
- Die MWST-Abrechnung muss zwingend elektronisch eingereicht werden.

Blog
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