Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der FS Beratung & Treuhand GmbH mit Sitz in Luzern
für Beratung, Schulung und Treuhandleistungen

Stand: 2. Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der FS Beratung & Treuhand GmbH, die diese für ihren Auftraggeber erbringt, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

1.2 Sie gelten für Beratungs- und Schulungsleistungen ebenso wie für Treuhand- und Buchführungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder der Auftragsbestätigung.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von der FS Beratung & Treuhand GmbH auszuführenden Tätigkeiten. Diese können insbesondere umfassen:

  • a) Beratung in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen, Steuern und finanzielle Führung;
  • b) Schulung und Einführung von Mitarbeitenden des Auftraggebers;
  • c) Treuhandleistungen wie das Führen oder die Kontrolle der Finanz- und Lohnbuchhaltung, Abschlussbuchungen und Jahresabschluss, das Erstellen von Mehrwertsteuer-Abrechnungen, Sozialversicherungsabrechnungen und Lohnmeldungen, das Erstellen von Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen sowie die Vertretung gegenüber Behörden im vereinbarten Umfang.

2.2 Der Vertrag umfasst keine Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher, steuerlicher oder sonstiger Folgen.

2.3 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.

2.4 Die FS Beratung & Treuhand GmbH kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen.

2.5 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.

2.6 Der genaue Leistungsumfang, die Aufgabenteilung zwischen den Parteien und die Honorierung ergeben sich aus der Offerte oder der Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen gehen die individuellen schriftlichen Abreden diesen AGB vor.

3. Auftragserteilung und Vollmachten

3.1 Die FS Beratung & Treuhand GmbH bearbeitet Aufträge zur Beratung, Schulung und zu Treuhandleistungen, die ihr vom Auftraggeber erteilt werden.

3.2 Vorbehalten bleiben in allen Fällen die Schranken, die der FS Beratung & Treuhand GmbH durch das Gesetz und die guten Sitten auferlegt werden.

3.3 Die FS Beratung & Treuhand GmbH ist nicht verpflichtet, ohne Auftrag des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln.

3.4 Soweit für die Erbringung von Treuhandleistungen erforderlich, erteilt der Auftraggeber der FS Beratung & Treuhand GmbH die notwendigen Vollmachten, insbesondere für den Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung, den kantonalen Steuerbehörden, den Ausgleichskassen und weiteren Sozialversicherungsträgern. Der Auftraggeber kann diese Vollmachten jederzeit schriftlich widerrufen.

4. Mitwirkung und Verantwortung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt der FS Beratung & Treuhand GmbH alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Die FS Beratung & Treuhand GmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben zu überprüfen.

4.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der von ihm gelieferten Belege, Buchungen und Informationen.

4.3 Erfasst oder bucht der Auftraggeber selbst, etwa nach einer Beratung oder Schulung, so liegt die Verantwortung für diese Buchungen bei ihm. Bei Unsicherheiten hat er die FS Beratung & Treuhand GmbH vor der Umsetzung zu kontaktieren.

4.4 Führt die FS Beratung & Treuhand GmbH Buchführungs-, Abschluss- oder Deklarationsarbeiten aus, so erstellt sie diese sorgfältig auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen. Der Auftraggeber prüft und genehmigt Abschlüsse, Abrechnungen und Steuererklärungen vor deren Einreichung. Mit der Freigabe übernimmt er die Verantwortung für den Inhalt.

4.5 Der Auftraggeber liefert die Unterlagen so rechtzeitig, dass gesetzliche Fristen, insbesondere für Mehrwertsteuer, Steuern und Sozialversicherungen, eingehalten werden können. Für Nachteile aus verspätet, unvollständig oder unrichtig gelieferten Unterlagen haftet die FS Beratung & Treuhand GmbH nicht.

4.6 Der Auftraggeber bleibt für die Führung seiner Bücher und die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten nach Obligationenrecht und Steuerrecht verantwortlich, auch wenn ihn die FS Beratung & Treuhand GmbH dabei unterstützt.

5. Informationsaustausch und Kommunikation

5.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen Kenntnis erlangen.

5.2 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert die FS Beratung & Treuhand GmbH nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber unter Wahrung der Verschwiegenheit.

5.3 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation elektronischer Medien wie Telefon, Internet und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen, verspätet oder unvollständig ankommen.

5.4 Jede Partei hat in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung und Entgegennahme sowie zur Erkennung von mangelhaften Elementen zu treffen.

5.5 Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunfts-, Melde- und Offenlegungspflichten, insbesondere gegenüber Behörden. Solche Pflichten gehen der Verschwiegenheitspflicht vor. Soweit gesetzlich zulässig, informiert die FS Beratung & Treuhand GmbH den Auftraggeber über eine solche Offenlegung.

5.6 Die FS Beratung & Treuhand GmbH kann für die Leistungserbringung Cloud-Dienste und Software von Drittanbietern einsetzen, zum Beispiel Buchhaltungsplattformen. Sie achtet darauf, dass die Daten in der Schweiz oder in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau gespeichert werden. Der Drittanbieter kann im Rahmen von Wartung und Support Zugriff auf Daten erhalten. Für die Nutzung der Drittsoftware gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

5.7 Reicht der Auftraggeber Belege und Unterlagen digital ein, bleibt er für die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Originale verantwortlich, soweit eine solche vorgeschrieben ist.

6. Datenschutz

6.1 Die FS Beratung & Treuhand GmbH bearbeitet Personendaten des Auftraggebers und seiner Mitarbeitenden im Rahmen der Vertragserfüllung. Die Bearbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV).

6.2 Die bearbeiteten Personendaten umfassen insbesondere: Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon), Finanzdaten (Buchhaltungsunterlagen, Kontoauszüge, Lohndaten) sowie weitere für die Auftragserfüllung notwendige Angaben.

6.3 Zweck der Datenbearbeitung ist die Erbringung der vereinbarten Beratungs-, Schulungs- und Treuhandleistungen, die Rechnungsstellung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung.

6.4 Die FS Beratung & Treuhand GmbH kann Personendaten an Dritte weitergeben, sofern dies für die Auftragserfüllung notwendig ist, zum Beispiel an beigezogene Fachpersonen gemäss Ziffer 2.4 oder an Behörden im Rahmen der vereinbarten Vertretung. Eine Weitergabe erfolgt nur unter Wahrung der Vertraulichkeit und im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts.

6.5 Personendaten werden grundsätzlich nicht ins Ausland übermittelt. Sollte eine Übermittlung notwendig sein, erfolgt diese nur in Länder mit angemessenem Datenschutzniveau oder unter Anwendung geeigneter Garantien.

6.6 Die FS Beratung & Treuhand GmbH bewahrt Personendaten während der Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre) auf. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.

6.7 Der Auftraggeber und betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die bearbeiteten Personendaten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, auf Einschränkung der Bearbeitung sowie auf Datenherausgabe in einem gängigen Format.

6.8 Anfragen bezüglich Datenschutz sind schriftlich an die FS Beratung & Treuhand GmbH zu richten. Betroffene Personen haben zudem das Recht, eine Beschwerde beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einzureichen.

6.9 Die FS Beratung & Treuhand GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch.

6.10 Die FS Beratung & Treuhand GmbH kann zur Erfüllung des Auftrags und zur Verbesserung interner Abläufe moderne technische Hilfsmittel einsetzen, einschliesslich KI-gestützter Anwendungen. Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt dabei ausschliesslich im Rahmen des DSG und nur soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Es finden keine ausschliesslich automatisierten Einzelentscheidungen im Sinne von Art. 21 DSG statt.

7. Schutz- und Nutzungsrechte

7.1 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der FS Beratung & Treuhand GmbH zulässig. Vorbehalten bleibt die bestimmungsgemässe Verwendung im Rahmen des Auftrags, etwa die Einreichung von Abschlüssen und Steuererklärungen bei Behörden.

7.2 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

8. Honorar und Auslagen

8.1 Das Honorar bemisst sich nach Aufwand zu den vereinbarten Stundenansätzen oder nach den vereinbarten Pauschalen. Neben dem Honoraranspruch hat die FS Beratung & Treuhand GmbH Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen wie Gebühren und Porti.

8.2 Die FS Beratung & Treuhand GmbH stellt für ihre Aufträge monatlich oder periodisch Rechnung. Für Pauschalen erfolgt die Rechnungsstellung gemäss Vereinbarung.

8.3 Rechnungen sind mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen und ohne Abzug auf das von der FS Beratung & Treuhand GmbH angegebene Konto zu zahlen.

8.4 Die FS Beratung & Treuhand GmbH kann für neue Mandate sowie für einmalige Aufarbeitungen einen angemessenen Vorschuss oder Akontozahlungen verlangen.

8.5 Die FS Beratung & Treuhand GmbH hat das Recht, Tarife zu ändern. Sie hat dies dem Auftraggeber zwei Monate im Voraus anzukündigen.

8.6 Soweit gesetzlich zulässig, kann die FS Beratung & Treuhand GmbH bei ausstehender Zahlung die Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen zurückbehalten.

8.7 Kostenvoranschläge, Richtwerte und Kostenrahmen beruhen auf den Angaben des Auftraggebers und auf einer Einschätzung des künftigen Aufwands. Sie sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden.

8.8 Bezahlt der Auftraggeber eine Rechnung nicht innert Frist, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gilt der gesetzliche Verzugszins. Die FS Beratung & Treuhand GmbH kann in diesem Fall ihre Arbeiten nach vorgängiger Ankündigung einstellen, bis die fälligen Forderungen beglichen sind. Bei erheblichen Zahlungsausständen oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers kann sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Für Nachteile aus einer solchen Einstellung oder Beendigung, insbesondere aus verpassten Fristen, haftet sie nicht.

9. Herausgabe und Aufbewahrung von Unterlagen

9.1 Nach Abschluss des Auftrags oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt die FS Beratung & Treuhand GmbH die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originalunterlagen auf Verlangen heraus. Ziffer 8.6 bleibt vorbehalten.

9.2 Die FS Beratung & Treuhand GmbH bewahrt die Unterlagen und Arbeitsergebnisse während der gesetzlichen Fristen, in der Regel 10 Jahre, auf.

9.3 Interne Arbeitsunterlagen und Handakten der FS Beratung & Treuhand GmbH verbleiben, soweit gesetzlich zulässig, bei dieser.

10. Haftung

10.1 Die FS Beratung & Treuhand GmbH haftet nur für absichtliche oder grob fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Soweit ein Haftungsausschluss durch zwingendes Recht ausgeschlossen ist, ist die Haftung auf die Höhe des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

10.2 Die FS Beratung & Treuhand GmbH haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil der Auftraggeber Beratungs- oder Schulungsinhalte nicht oder fehlerhaft umsetzt. Dies gilt insbesondere für falsche Buchungen, fehlerhafte Abschlüsse oder verspätete Einreichungen, die der Auftraggeber selbst vornimmt oder freigibt.

10.3 Die FS Beratung & Treuhand GmbH haftet nicht für Schäden aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder verspätet erteilter Informationen und Unterlagen durch den Auftraggeber.

10.4 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

10.5 Erkennbare Mängel an Arbeitsergebnissen sind der FS Beratung & Treuhand GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, damit eine Nachbesserung möglich ist.

11. Vertragsdauer und Auflösung

11.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich beendet werden. Bei Dauermandaten kann die ordentliche Kündigung auf das Ende einer Abrechnungsperiode erfolgen; die Beendigung aus wichtigem Grund bleibt jederzeit möglich.

11.2 Im Fall der Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der geltenden Stundenansätze oder der vereinbarten Pauschalen zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist die FS Beratung & Treuhand GmbH vom Auftraggeber schadlos zu halten.

11.3 Die Beendigung erfolgt so, dass laufende Fristen gewahrt bleiben. Die Parteien wirken bei einer geordneten Übergabe an den Auftraggeber oder an ein nachfolgendes Treuhandbüro mit.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

12.2 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Ort der Niederlassung der FS Beratung & Treuhand GmbH zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.4 Die FS Beratung & Treuhand GmbH kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innert 30 Tagen nach der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als genehmigt.

12.5 Diese AGB treten am 2. Juli 2026 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.